GESPlITTETE ABWASSERGEBÜHR - MEHR GERECHTIGKEIT UND ANREIZ ZUM ENTSIEGELN

Gesplittete Abwassergebühren ist ein spannendes Thema, denn schließlich sprechen wir von einer Menge von rund 2,8 Millionen Kubikmetern, deren Beseitigung jährlich von unserer Stadtentwässerung berechnet wird. Das entspricht 1100-mal dem Fassungsvermögen des 50-Meter-Beckens im Freibad. Insgesamt beträgt das Gebührenaufkommen ca. 4,3 Millionen Euro. In Summe wird das künftig genauso bleiben. Ziel ist eine gerechte Kostenverteilung.

 

Wurde die Abwassergebühr bislang alleine nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt, erfolgt die Bemessung ab 2010 getrennt nach den Kosten für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser. Dazu hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg alle Gemeinden im Land verpflichtet. Beim sogenannten Schmutzwasser bleibt alles wie gewohnt. Die Abwassergebühr bemisst sich weiterhin nach dem Frischwasserverbrauch. Neu ist hingegen, dass die Kosten für die Regenwasserbeseitigung nach Größe und Art der versiegelten Grundstücks- bzw. Gebäudefläche erhoben werden, über die das Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangt.

 

Diese Form der Berechnung trägt ökologische Vorteile in sich und bietet gleichzeitig die Chance zu sparen. Das neue Verfahren schafft nämlich finanzielle Anreize zur Entsiegelung, zur Regenwassernutzung und zur Regenwasserversickerung vor Ort. Grundstückseigentümer können durch Verringerung versiegelter Flächen die Gebühren für die Beseitigung des Niederschlagswasser senken. Regenwasser, das nicht mehr ins Kanalnetz gelangt, weil es auf dem eigenen Grundstück versickert und dem natürlichen Wasserkreislauf zukommt, kostet dann nichts mehr. Zusätzlich tragen diese Maßnahmen zur Hochwasservorsorge und zur Erhaltung von Feuchtlebensräumen bei.

 

Die Erhebung nach den tatsächlichen Verhältnissen soll für mehr Gerechtigkeit sorgen. Mehreinnahmen entstehen der Stadt bzw. der Stadtentwässerung dadurch nicht. Im Gegenteil! Der städtische Haushalt wird durch den Anstieg der Abwassergebühr für die zahlreichen öffentlichen Gebäude und Flächen stärker als bisher belastet. Diese Mehrkosten werden künftig von der Bürgschaft mittelbar getragen.

GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR – VORGEHENSWEISE

Grundlage für die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr ist eine Ermittlung aller befestigten und überbauten (versiegelten) Grundstücksflächen , die Regenwasser über Kanäle, Leitungen, Rohre, offene Gräben oder ähnliches in die öffentlichen Abwasseranlagen einleiten.

 

Hierzu zählen:

  • Direkt einleitende Flächen, die einen eigenen Anschluss an die Kanalisation haben (z.B. durch die Regenrinne).
  • Indirekt einleitende Flächen, die keinen eigenen Kanalanschluss besitzen, von denen aber beispielsweise aufgrund des Geländegefälles Regenwasser in den Straßeneinlaufschacht gelangt.
  • Für Flächen, von denen kein Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird, fällt keine Gebühr an.