Übersicht ÜBER DIE BEITRÄGE UND GEBÜHREN:

Um die Ausgaben der Abwasserbeseitigung zu decken, erhebt die Stadtentwässerung Gebühren auf der Grundlage des Kommunalabgaberechts. Diese werden nach gesetzlichen Kalkulationsvorschriften festgelegt und kommen Ihnen letztlich wieder zugute. Denn die Mittel, die wir über die Gebühren einnehmen, werden für wichtige Aufgaben des Abwasserbereichs eingesetzt.

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Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung - Gültig ab 01.01.2017
Satzung über die öffentliche Abwasserbes
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Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung - Gültig ab 01.01.2019
Satzung über die öffentliche Abwasserbes
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Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung - Gültig ab 01.01.2021
Satzung über die öffentliche Abwasserbes
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Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung - Gültig ab 01.01.2023
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Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung - Gültig ab 01.01.2025
Satzung über die öffentliche Abwasserbes
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Der Kanalbeitrag – einmalig zu entrichten – beträgt:

je m² zulässiger Geschossfläche

4,59 €


 Die Abwassergebühr beträgt je:

m³ Schmutzwasser
(Schmutzwassergebühr) bis 31.12.2020
1,57 €
   
m³ Schmutzwasser
(Schmutzwassergebühr) bis 31.12.2022
1,73 €
   
m³ Schmutzwasser
(Schmutzwassergebühr) bis 31.12.2024
1,95 €
   
m³ Schmutzwasser
(Schmutzwassergebühr) ab 01.01.2025
2,08 €

 

m² angeschlossene Versiegelungsfläche
Niederschlagswassergebühr bis 31.12.2020
0,39 €
   
 m² angeschlossene Versiegelungsfläche
Niederschlagswassergebühr bis 31.12.2022
 0,32 €
   
m² angeschlossene Versiegelungsfläche
Niederschlagswassergebühr bis 31.12.2024
0,36 €
   
m² angeschlossene Versiegelungsfläche
Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2025
0,36 €

BITTE BEACHTEN:

ANPASSUNG DER ABWASSERGEBÜHREN

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 die Anpassung der Abwassergebühren beschlossen. Die Abwassergebühren werden zum 01.01.2025 auf 2,08 € je m³ Schmutzwasser und 0,36 € je m² angeschlossene Versiegelungsfläche (Niederschlagswassergebühr) festgesetzt.